Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist EG-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen ( das Gefahrstoffrecht bildet keine Ausnahme.
Bisher ist das im Falle neuer Richtlinien zur Gefahrstoff-Thematik hauptsächlich durch Änderungen der Gefahrstoffverordnung erfolgt, die deshalb wiederholt angepasst werden musste; zuletzt zum 01.01.2005.
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