E 10-Gipfel beschließt Maßnahmenkatalog

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Die Bundesregierung hält an der Einführung des E 10-Kraftstoffs fest.

Es soll jedoch eine bessere Aufklärung der Verbraucher an den Tankstellen erfolgen. Die Mineralölindustrie hat sich zu diesem Zweck verpflichtet, E 10-Verträglichkeitslisten an allen Tankstellen auszulegen und dafür Sorge zu tragen, dass die Autofahrer dort auf diese Liste aktiv hingewiesen werden.

Im Download erhalten Sie die E 10-Verträglichkeitsliste und den Hinweis, mit dem Sie Ihre Kunden auf die Verträglichkeitsliste aufmerksam machen können. Zu diesem Zweck finden Sie  als PDF-Datei beigefügt die von der DAT auf Basis der Herstellerangaben erstellte Verträglichkeitsliste für Pkw und Motorräder mit Stand  1. März 2011.

Bitte beachten Sie, dass die tagesaktuelle Fassung dieser Verträglichkeitsliste jederzeit frei zugänglich von der DAT-Website unter www.dat.de heruntergeladen werden kann.

Die Vertreter von VDA und VDIK haben auf dem E 10-Gipfel die Angaben der Hersteller und Importeure zur E 10-Verträglichkeit ihrer Fahrzeuge für „verbindlich“ erklärt und damit die Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben bestätigt. Wichtig ist jedoch, dass sich die Betriebe bei Erklärungen zur E 10-Verträglichkeit gegenüber ihren Kunden streng an die Herstellerangaben in der E 10-Verträglichkeitsliste halten und ausdrücklich auf diese Liste verweisen. Bei davon abweichenden oder nach eigenem Gutdünken abgegebenen Erklärungen läuft der Betrieb hingegen Gefahr, selbst in die Haftung zu geraten. Deshalb ist es auch wichtig, sich über die oben angegebene DAT-Website stets über den aktuellen Stand der Liste informiert zu halten.

Verlangt der Kunde eine schriftliche Bestätigung des Kfz-Betriebs zur E 10-Verträglichkeit seines Fahrzeugs und/oder will der Betrieb in diesem Zusammenhang jedes Risiko ausschließen, empfiehlt sich die Vereinbarung des folgenden Haftungsausschlusses mit dem Kunden:

"Für die Vollständigkeit und Korrektheit der bereitgestellten Informationen über die E10-Verträglichkeit Ihres Fahrzeugs übernehmen wir keine Gewähr. Obwohl die Information zur E10-Verträglichkeit nach bestem Wissen und Gewissen erteilt worden ist, kann aufgrund der Bereitstellung der Daten durch Dritte keine Haftung für die Richtigkeit der Information und damit für eventuell eintretende Schäden bei falscher Betankung des Fahrzeugs übernommen werden."

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema auf dem Laufenden halten.

Stand: 03/2011
Anlagen:
Diese Datei herunterladen (E10_Kurzinformation.PDF)Merkblatt des ZDKs zu E 10[Stand April 2011]24 Kb
Diese Datei herunterladen (DAT_Vertraeglichkeitsliste E 10.pdf)DAT-Verträglichkeitsliste[Stand März 2011]635 Kb
Diese Datei herunterladen (Erklaerung_zur_Einfuehrung_E_10_Kraftstoff 17.3.2011.pdf)Erklärung zur Einführung von E 10[Stand März 2011]72 Kb
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