Tagfahrlicht - Zulassungsrelevante Neuerungen und Infos zur Nachrüstung:

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Im Laufe des Jahres 2011 greift die 2008 durch die Europäische Kommission beschlossene Richtlinie 2008/89/EG zur länderübergreifenden verpflichtenden Ausrüstung von neu typgenehmigten KFZ mit Tagfahrleuchten. Diese Verpflichtung greift für neu typgenehmigte NFZ im Jahr 2012.

Neu typgenehmigte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Klassen M1 und N1) müssen ab dem 07. Februar 2011 mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Nutzfahrzeuge mit einer neuen Typgenehmigung ab dem 07.August 2012 müssen ebenfalls mit dieser Zusatzausstattung ausgerüstet sein. Sie finden das EG-Typgenehmigungsdatum in der Zulassungsbescheinigung Teil I, beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil II jeweils in Feld 6 oder in der EG Übereinstimmungsbestätigung (COC-Papier) im Bereich 0.6, 0.7 oder 0.10.

Die Einführung dieser Zusatzausstattung bei Neufahrzeugen kann auch dazu genutzt werden, dem Nachrüstbereich Auftrieb in diesem Sektor zu geben.
Um in diesem Zusammenhang aufkommenden Fragen rund um das Thema Tagfahrleuchten bei Neufahrzeugen und auch im Bereich Nachrüstung professionell beantworten zu können hat das KFZ-Handwerk eine Infobroschüre zusammengestellt.

Stand: 03/2011
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