Zulassungsbeschränkung für Neufahrzeuge ab dem 01.01.2011

PDF 

Zum 01.01.2011 treten für die Erstzulassung bestimmter Kraftfahrzeuge (PKW+LKW) strengere Abgasgrenzwerte in Kraft. Folgende Kraftfahrzeuggruppen sind von den neuen Regelungen betroffen:

-    Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 t

-    Alle Nutzfahrzeuge (Lkw, Busse, usw.)

Folgende Fahrzeuge können nach dem 31.12.2010 grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden:

1.    Pkw

 Code                            
Klartext  
 Feld (14.1) Feld (14)
 0462EURO 4  
 0463
EURO 4;5L
 046498/69/EG I;B 
 0465
98/69/EG I;B   
 0466   
98/69/EG I;B;5L  
 0467 
98/69/EG II;B 
 0468
98/69/EG II;B;5L 
 0469 98/69/EG III;B    
 0470    98/69/EG III;B;5L 













 
2.    Lkw

 Code                             
Klartext
 Feld (14.1)
Feld (14) 
 0635
98/69/EG I;B    
     



Wenn Kfz-Betriebe noch Neufahrzeuge im Bestand haben, in deren Fahrzeugdokumenten eine der vorgenannten Angaben zum Feld 14.1 und 14 aufgeführt ist und die vor dem 01.01.2011 nicht mehr zugelassen werden können, sollten sich die entsprechenden Betriebe umgehend mit ihrem Fahrzeughersteller in Verbindung setzen. Dieser kann dann einen Ausnahmeantrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellen, damit diese Fahrzeuge auch nach dem oben genannten Termin zugelassen werden können.

Für den Fahrzeughandel bedeutet diese Regelung, dass unabhängig vom Stichtag 31.12.2010 - wie bereits in der Vergangenheit praktiziert - nicht abgesetzte Lagerfahrzeuge über eine vom Fahrzeughersteller beantragte Ausnahme­genehmigung für den Straßenverkehr zugelassen werden können.

Stand: Juli 2010


Created by Martiinkolle.dk
FacebookButton
zurückeine Seite
zurück