Kennzeichnungspflicht von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und gegebenenfalls Nasshaftung sowie Geräuschemissionen ab dem 1. November 2012

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Reifen erhalten künftig eine Kennzeichnung (Aufkleber und/oder Aushang). Ab dem 1. November 2012 müssen neue Reifen, die von Kfz-Betrieben in ihren Verkaufsstellen zum Verkauf angeboten werden, Angaben über den Rollwiderstand und gegebenenfalls über die Nasshaftung sowie die Geräuschemission enthalten. Dies kann in Form eines direkt am Reifen angebrachten Aufklebers oder durch eine gedruckte Kennzeichnung erfolgen.

Die Reifenhersteller sind verpflichtet, für hergestellte Reifen ab dem 1. Juli 2012 diese Kennzeichnung bereitzustellen, so dass in der Übergangszeit vom 1. Juli 2012 bis 1. November 2012 Kfz-Betriebe die Kennzeichnung verwenden können.

Diese Kennzeichnungspflicht ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 vom
25. November 2009 festgeschrieben (Anlage). Die Verordnung sieht je nach Kraftstoffeffizienz und gegebenenfalls Nasshaftung Einstufungen von Klasse A bis Klasse G vor. Des Weiteren wird das Rollgeräusch von Reifen in Dezibel (dB) angegeben.


Stand: Mai 2010
Anlagen:
Diese Datei herunterladen (Kennzeichnungspflicht_Reifen_Informationen_zur_Kennzeichnungspflicht.pdf)Kennzeichnungspflicht f. Reifen [Stand: Mai 2010]193 Kb
Diese Datei herunterladen (Kennzeichnungspflicht_Reifen_Verordnung_1222_2009.pdf)Verordnung zur Kennzeichnungspflicht f. Reifen[Verordnung vom Nov. 2009]1559 Kb
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