Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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Der Sicherheitstechnische Beratungsdienst hat in unserer Innungszeitung
schon über die Änderungen der
Unfallverhütungsvorschriften ( UVV ) "Fachkräfte
für Arbeitssicherheit" und "Betriebsärzte"
berichtet. Diese beiden UVV-n wurden jetzt zusammengeführt in der
neuen BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit"
Für Betriebe, die bis zu 10 Beschäftigte haben, gilt eine
Sonderregelung. Darüber können Sie sich in unseren
Geschäftsstellen informieren.