Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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Der Sicherheitstechnische Beratungsdienst hat in unserer Innungszeitung schon über die Änderungen der Unfallverhütungsvorschriften ( UVV ) "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" und "Betriebsärzte" berichtet. Diese beiden UVV-n wurden jetzt zusammengeführt in der neuen BGV A2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" Für Betriebe, die bis zu 10 Beschäftigte haben, gilt eine Sonderregelung. Darüber können Sie sich in unseren Geschäftsstellen informieren.
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