Verbraucherkreditrichtlinie - Änderungsgesetz ist in Kraft getreten

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Das Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts (kurz: Änderungsgesetz) ist am 30. Juli 2010 nahezu unverändert in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 39 vom 29. Juli 2010, S. 977 ff.).

Damit wurden u.a. folgende Pflichten bestätigt, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie zwar bereits bekannt, wegen des verzögerten Gesetzgebungsverfahrens zum Änderungsgesetz aber noch nicht endgültig in Kraft getreten waren :

I.    Pflicht zur Offenlegung der Provision bei der Kreditvermittlung

Mit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes müssen Kfz-Betriebe den Kunden das von der Bank zu erwartende Entgelt (Provision, Bonus, Zinsentlastung etc.) für die Vermittlung des Kreditvertrages vor dessen Abschluss in Textform offen legen. Es ist darüber zu informieren, ob der Kfz-Betrieb ein Entgelt für seine Vermittlungstätigkeit erhält und wie hoch dieses Entgelt ist.

In welcher Form das Entgelt darzustellen ist, z.B. als Euro- oder Prozentbetrag, regelt das Gesetz nicht. Nach derzeitigem Stand sind somit beide Varianten denkbar.

II.    Informationspflicht / Neues Muster zur Widerrufsinformation

Kunden müssen über deren Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen informiert werden. Das Änderungsgesetz beinhaltet ein neues Muster (siehe Anhang), das zur Erfüllung dieser Informationsverpflichtung verwendet werden kann. Das Muster hat Gesetzesrang.

Neu ist, dass die Widerrufsfrist frühestens mit Abschluss des Kreditvertrages und nicht mehr – wie bisher – mit Erhalt der Belehrung zu laufen beginnt. Auch hier gilt, dass die Widerrufsfrist per Gesetz überhaupt nicht endet, wenn der Kunde nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt wurde.

Diese sog. Widerrufsinformation gilt nur für  Verbraucherdarlehensverträge und ist nicht  mit der sog. Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung zu verwechseln, die  Fernabsatzgeschäfte betreffen.
 
Stand: Aug. 2010



Anlagen:
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