Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif im Mietwagenrecht
PDF
BGH - Urteil vom 24.06.2008 (AZ: VI ZR 234/07)
Ein von einem gerichtlichen Sachverständigen geschätzter Aufschlag von 15 % bei einem Unfallersatztarif im Vergleich zum Normaltarif ist nicht zu beanstanden. Der Schädige muss darlegen und ggf. beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umständen "ohne weiteres" zugänglich gewesen ist.