Gas-Umrüster haftet für Folgeschäden - Schadenersatz für Reparaturkosten

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Der Umrüster einer Autogasanlage haftet beim fehlerhaften Einbau für auftretende Folgeschäden. Hierzu zählen beispielsweise Schäden an der Zylinderkopfdichtung durch erhöhte thermische Belastungen. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Beschluss vom 13.4.2010, AZ: 5 U 136/10) entschieden.

Dem vor dem OLG Koblenz verhandelten Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger, Halter eines Ford Maverick, ließ sein Fahrzeug von Benzin- auf Gasbetrieb umrüsten. Rund sechs Monate später zeigten sich Schäden an den Zylindern, die den Austausch des Zylinderkopfes notwendig machten. Bei der Prüfung des Fahrzeugs in einer Fachwerkstatt wurde festgestellt, dass Gasanlage die Einlassventile an den Zylindern aufgrund einer übermäßigen Hitzeentwicklung im Kompressionsraum beschädigt hatte.

Daraufhin klagte der Käufer vor Gericht und verlangte vom Gas-Umrüster Schadenersatz für die nötig gewordenen Reparaturaufwendungen. Ein in erster Instanz eingeholtes Sachverständigengutachten bestätigte den Schadenshergang. Das Landgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückgabe der Gasanlage. Dies akzeptierte der Beklagte nicht und ging in Berufung vors OLG Koblenz. Dabei bestritt er weiterhin die „Schadensursächlichkeit der eingebauten Gasanlage“. Das Oberlandesgericht entschied jedoch erneut zugunsten des Klägers. Nach Ansicht des Gerichts sei die Schadensursache vom Sachverständigen „plausibel nachgewiesen“ worden. Der Kläger sei so zu stellen, als hätte er die Gasanlage nicht erworben und deshalb die Aufwendungen nicht zu tätigen brauchen. Das Gericht sprach ihm deshalb den geforderten Schadenersatz in voller Höhe zu.

Stand: Juli 2011
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