Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz

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Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG) am 13.08.2008 verabschiedet
BGBl. I 2008, S. 1690

Der Deutsche Gesetzgeber hat das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG) am 13.08.2008 verabschiedet (BGBl. I 2008, S. 1690).

Durch dieses Artikelgesetz wurde unter anderem auch das Geldwäschegesetz (GwG) neu gefasst und erneut verschärft. Insoweit wer-den immer mehr Berufszweige verpflichtet, ihre Geschäftsbeziehungen streng zu überwachen und jeden Verdacht sofort zu melden. Dies bezieht sich aber insbesondere auf Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Finanzunternehmen. Aber auch generell ist nunmehr gesetzlich geregelt, dass bei Barzahlungsgeschäften über 15.000 € eine Meldung erfolgen muss.
Anlagen:
Diese Datei herunterladen (GeldwaescheVordruck.pdf)Geldwaesche Vordruck[Geldwaesche Vordruck]49 Kb
Diese Datei herunterladen (GeldwaeschegesetzInfo.pdf)Geldwäsche Infos[Geldwäsche Infos]39 Kb
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