Basiszinssatz seit 01.01.2012

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Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches hat sich zum 01.01.2012 geändert und be-trägt nunmehr 0,12 %. Der Zinssatz wird halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäi-schen Zentralbank angepasst.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2012 lauten wie folgt:



Basiszinssatz 0,12 %
Allgemeine Verzugszinssatz, insbesondere wenn ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB) 5,12 %
Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern
(§ 288 Abs. 2 BGB)
8,12 %
Verzugszinssatz bei Immobiliendarlehensverträgen
(§ 497 Abs. 1 Satz 2 BGB)
2,62 %
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