Nach der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im September 2009 haben die Betriebe den Umgang mit Kundendaten neu zu überarbeiten. Im Leitfaden findet die Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten zu Zwecken der Vertragsabwicklung und der Werbung im Kfz-Gewerbe Berücksichtigung. Bei Nichtbeachtung der Neuerung des BDSG ist mit verschärften Konsequenzen bei Gesetzesverstößen zu rechnen.
Die bisherige Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken sowie die Weiterleitung der Daten an Dritte, wie zum Beispiel an den Hersteller und Importeur, sollte anhand der Gesetzesänderungen einer kritischen Prüfung unterzogen und bei Bedarf angepasst werden.
Der Leitfaden wird ergänzt durch das novellierte Bundesdatenschutzgesetz. Hinzukommen zahlreiche Muster für die tägliche Praxis, die Kfz-Betriebe direkt einsetzen können. Die Muster-Einwilligungserklärungen sind mit den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer abgestimmt.