Einführung der Unternehmergesellschaft durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG)

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Im Rahmen der letzten Novelle des GmbH-Gesetzes durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) wurde die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" als Rechtsformvariante der GmbH geschaffen. Die neuen Regelungen zur Unternehmergesellschaft ermöglichen dabei einen leichteren Zugang zur Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und damit zur Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Allerdings sind bei der Unternehmergesellschaft zwingende Sonderregelungen zu beachten.

Aus diesem Grund hat die ZDH-Rechtsabteilung einen Flyer zur Unternehmergesellschaft konzipiert, der sich insbesondere an Unternehmensgründer, aber auch an am Markt tätige Handwerksunternehmer richtet, die sich über die Unternehmergesellschaft als mögliche Gesellschaftsform informieren wollen.

Deshalb gibt der Flyer unter anderem Auskunft über

- wesentliche Merkmale der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)",

- die zu beachtenden zwingenden gesetzlichen Regelungen sowie

- Vor- und Nachteile der Unternehmergesellschaft als Rechtsformvariante der GmbH.

Anlagen:
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