Anmeldungen zu Gesellenprüfungen - Bezirke Hannover

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für Lehrlinge in den Bezirken der Geschäftsstelle Garbsen

Gem. § 37 Abs. 1 HwO und § 40 Abs. 1 BbiG 1) kann ein Lehrling (Auszubildende) nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen.

Hierfür wird schriftlich ein formloser Antrag gerichtet an:
Innung d. Kfz-Technikerhandwerks
Niedersachsen - Mitte
z.H. Christiane Tidow
Dieselstr. 28
30827 Garbsen

Zum Antrag sind die Stellungnahmen der Berufsschule, sowie des Ausbildungsbetriebes zuzufügen. Diese Unterlagen sind zusammen mit dem Anmeldeformular zur Abschlussprüfung, sowie den dazugehörigen Unterlagen zum entsprechenden Anmeldetermin einzusenden. Diese Anträge, sowie die Anmeldung können hier im Download heruntergeladen werden.

Die entsprechenden Anmeldetermine finden Sie unter Prüfungstermine oder klicken Sie hier auf das Wort Prüfungstermine

Bei Rückfragen steht Frau Tidow unter der Rufnummer: 05131 / 46 66 - 14 gern zur Verfügung.

Anlagen:
Diese Datei herunterladen (Antrag auf Zulassung zur Gesellenprüfung_Garbsen.doc)Antrag auf Zulassung zur Gesellenprüfung[Stand März 2011]392 Kb
Diese Datei herunterladen (Stellungn.Schule.pdf)Stellungn.Schule.pdf[ ]58 Kb
Diese Datei herunterladen (Stellungn.Betrieb.pdf)Stellungn.Betrieb.pdf[ ]59 Kb
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