Wann endet die Lehrzeit bei nicht bestandener Prüfung?
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Eine Verlängerung findet laut BAG nur statt, wenn der Lehrling die Prüfung nicht bestanden hat. Dann verlängert sich auf sein Verlangen das Berufsausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, jedoch längstens um ein Jahr. Lesen Sie hierzu den Download.